Energetische Planung↗ Einzelmaßnahmen↗ Energieberatung↗ Energieausweis↗
Mein Angebot: Zuverlässige Erstellung von Energieausweisen mit fachlich fundierten Modernisierungsempfehlungen.

Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen möchten, benötigen den Energieausweis [↗]. Er informiert den Mieter oder Käufer über die zu erwartenden Nebenkosten für die Objektbeheizung und Warmwasseraufbereitung. Im Ausweis sind Modernisierungsempfehlungen zur Reduzierung des Energiebedarfes enthalten.

Bedarf- oder Verbrauchsausweis?
Der Energieausweis für Gebäude lässt zwei alternative Darstellungsvarianten zu: Gebäudeeigentümer, deren Immobilie den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, haben die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweis. Hausbesitzer, deren Immobilie den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht entsprechen (Baujahr vor 1977) sind dazu verpflichtet einen Bedarfsausweis ausstellen zu lassen. Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf durch rechnerische Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt. Es werden standardisierte Randbedingungen verwendet, damit Gebäude unterschiedlicher Standorte verglichen werden können. Das Nutzerverhalten hat auf den berechneten Bedarf keinen Einfluss. Für den Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten mindestens der letzten 3 Abrechnungsjahre ausgewertet. Die Bilanzierung ist daher erheblich vom Nutzerverhalten beeinflusst.